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   BFH, 03.07.1970 - III R 72/68   

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https://dejure.org/1970,1419
BFH, 03.07.1970 - III R 72/68 (https://dejure.org/1970,1419)
BFH, Entscheidung vom 03.07.1970 - III R 72/68 (https://dejure.org/1970,1419)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 1970 - III R 72/68 (https://dejure.org/1970,1419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einreichen von Schriftsätzen - Aufforderung - Unterlassen - Maßnahme der Prozeßleitung - Verfahrensmängel - Rechtliches Gehör - Ungenügende Sachaufklärung - Rentenbezüge des Abgabeschuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 77

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 160
  • BStBl II 1970, 853
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 15.12.1982 - I B 41/82

    Wiedereröffnung - Mündliche Verhandlung - Anfechtung

    Hat der Gesetzgeber die Entscheidung in das Ermessen des Gerichts gestellt, so spricht dies im allgemeinen dafür, daß es sich um eine nicht anfechtbare prozeßleitende Maßnahme handelt (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 1970 III R 72/68, BFHE 100, 160, BStBl II 1970, 853; Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts - OVG - Münster vom 13. Dezember 1972 IV B 698/72, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1973, 436, und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Juli 1970, Nr. 38 I 70, Bayerische Verwaltungsblätter - BayVBI - 1971, 395; Hübschmann/Hepp/Spitaler, a. a. O., Anm. 20 zu § 128 FGO; Kopp, a. a. O.; Redeker/von Oertzen, a. a. O., Anm. 7 zu § 146).
  • FG Köln, 04.03.2002 - 10 Ko 6401/01

    Beifügung von Abschriften

    Das Erfordernis der Zustellung dieser Schriftsätze (BFH-Urteil vom 3. Juli 1970 III R 72/68, BStBl 1970 11, 853) wurde als unpraktikabeler Formalismus angesehen und durch Gesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl I 2109, 2111) aufgegeben (Tipke/Kruse, Kommentar zur AO 1977, § 77 FGO Rz 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1999 - L 15 B 21/99

    Aufnahme eines Gefahrtarifs in das Unternehmerverzeichnis; Gefahrtarif, in dem

    Dem widerspräche es, wie nach § 80 Abs. 5, Abs. 4 Satz 2 VwGO bereits bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides die aufschiebende Wirkung anzuordnen und es dazu ausreichen zu lassen, daß "der Erfolg der Klage ebenso wahrscheinlich ist als ihr Mißerfolg" (s. BFH 100, 160; OVG Münster OVGE 22, 209; LSG NRW BB 1985, 71).
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